Schornsteinfegerbetrieb Peter Stehnike
Gebäudeenergieberater im Handwerk , Brandschutztechniker
Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein.
Niedersachsen ist bekannt für die wunderschönen Fachwerkhäuser. Celle, Hann-Münden, Einbeck um nur einige Städte zu nennen sind Kleinode der Fachwerkskunst. Die Gebäude entstammen durchweg der Zeit ab Mitte des 17. Jahrhunderts; der dreißigjährige Krieg sorgte durch Brandschatzungen und Verwüstungen , dass nur feste Steinhäuser ?überlebten?. Aber auch durch den normalen Betrieb von Feuerstellen kam es zu Bränden, die bedingt durch die Bauweise solche Ausmaße annahmen, dass sie nur durch ?Brandgassen? in den Straßen begrenzt wurden. Deshalb wurden Feuerordnungen von den Städten, später auch vom Land erlassen, die gerade diese Gefahren eingrenzen sollten.
In Feuerordnungen für die "Flecken und das platte Land" aus dem Jahre 1830, aber auch schon eher, wurden die Rauchableitungen, Schornsteine, die Reinigung der Schornsteine und Rauchfänge als auch die Obliegenheiten der Schornsteinfeger genau festgelegt.
Die Gewerbeordnung aus dem Jahre 1869 ermächtigte die Landesgesetzgebung, die Einrichtung von Kehrbezirken für Schornsteinfeger zu gestatten. 1935 wurde eine Rechtsverordnung für das gesamte Deutsche Reich erlassen, 1969 ein Bundesgesetz.
Aus diesen staatlichen Bemühungen, dem Brandschutz in den Häusern durch regelmäßige Kehrung und Überwachung der Feuerungsanlagen gerecht zu werden, ist zu ersehen, dass das Schornsteinfeger-Handwerk zu den Garanten des vorbeugenden Brandschutzes gehört.
Das hat sich auch nicht durch die neuen, modernen Berufsaufgaben geändert, denn schließlich dient die Überwachung der Feuerungsanlagen, auch auf dem Gebiet des Immissions- und Umweltschutzes, der Betriebs- und Brandsicherheit! Schadstoffe in den Abgasen resultieren aus einer unvollkommenen Verbrennung, also eines technischen Fehlers der Feuerungsanlage. Dabei kann es zu Schadensfällen kommen, die als Wohnungs- oder gar Gebäudebrand enden.
Wie weit das Schornsteinfegerhandwerk in den Brandschutz eingebunden ist, zeigt die Auflistung von Aufgaben, wie sie im Schornsteinfegergesetz ( SchfG) im § 13 aufgelistet sind:
1. Kehr und Überprüfungsarbeiten
2. Überprüfung sämtlicher Schornsteine, Feuerstätten und Verbindungsstücken auf ihre Feuersicherheit.
3. Persönliche Besichtigung dieser Anlagen innerhalb von fünf Jahren durch den Bezirksschornsteinfegermeister (Feuerstättenschau).
4. Unverzügliche schriftliche Meldung der bei Schornsteinen, Feuerstätten und Verbindungsstücken vorgefundenen Mängel an den Grundstückseigentümer, nach Ablauf einer Frist an die zuständige Behörde.
5. Prüfung und Begutachtung der o.a. Anlagen auf ihre Feuersicherheit.
6. Beratung in feuerungstechnischen Fragen.
7. Vornahme einer Brandverhütungsschau oder Teilnahme an ihr nach Landesrecht.
8. Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung.
9. Unterstützung der Aufgaben des Zivilschutzes, soweit es die Brandverhütung betrifft.
10. Ausstellung der Bescheinigung zur Rohbau- und Schlussabnahmen nach Landesrecht.
11. Überprüfung von Schornsteinen, Feuerstätten und Verbindungsstücken oder ähnlichen Einrichtungen im Sinne des Immissionsschutzes und der Energieeinsparung.
Vom Bezirksschornsteinfegermeister wird in der Regel die Zugehörigkeit zur Feuerwehr abverlangt.
Das Schornsteinfegerhandwerk versteht sich als Dienstleister im Sinne der Sicherheit von Feuerungsanlagen im häuslichen und gewerblichen Bereich.
Es wird überwiegend im und für den vorbeugenden Brandschutz tätig. Die Zusammenarbeit mit Behörden aus dem Bereich des Ordnungs- und Bauwesens sind dabei vorrangig. Aber auch der ständige Kontakt mit den kommunalen Feuerwehren und den im Brandschutz tätigen Organisationen und Verbänden, verbunden mit dem Austausch der Erfahrungen aus der Praxis, hat äußerste Priorität.
Gerade auf dem Gebiet der neueren Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks in Niedersachsen gebietet es einer solch engen Bindung:
Deshalb befinden wir uns in einer engen Beziehung zum
für die bundesweite Verbreitung von Heimrauchmeldern in Wohnungen und Gebäuden im Privatbereich und in Gebäuden mit wohnungsähnlicher Nutzung. Durch von den Öffentlichen Versicherungen gesponserten Flyern (50.000) und Plakaten möchten wir in unseren Kehrbezirken die Menschen für die einfache und kostengünstige Meldung von Brandrauch in Wohnungen sensibilisieren.