Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Schornsteinfegerbetrieb Peter Stehnike

Gebäudeenergieberater im Handwerk , Brandschutztechniker

Rauchwarnmelderpflicht !

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Neue Landesbauordnung tritt am 1.11.2012 in Kraft

Seit dem 12. April 2012 gibt es in Niedersachsen eine neue Bauordnung (NBauO), die am 1. November 2012 in Kraft tritt. Für privaten Wohnraum, der vor dem 01.12.2012 errichtet oder genehmigt wurde (Bestandsbauten) gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2015.

Wichtig für Eigentümer und Nutzer (Mieter, Pächter) von privatem Wohnraum:

 

1.

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
2.

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
3.

In Wohnungen, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet oder genehmigt sind, hat die Eigentümerin oder der Eigentümer die Räume und Flure bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten.
4.

Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in den in Satz 1 genannten Räumen und Fluren sind die Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, verantwortlich, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.


Rauchwarnmelder

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Rauchwarnmelder retten Leben

Jeden Monat verunglücken rund 40 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.

 

Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 500 Brandtote, 5.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. Daher soll auch in Niedersachsen, wie in vielen anderen Bundesländern bereits erfolgreich umgesetzt, die Installation von Rauchmeldern gesetzlich vorgeschrieben werden.

Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein  Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Verkauf, Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern gehören in die Hände von Fachleuten des vorbeugenden Brandschutzes. Als Ihr Bezirksschornsteinfegermeister bin ich der richtige Ansprechpartner für Sie.

Wir bieten Ihnen:

Kompetente Fachberatung, Verkauf, Installation und Wartung von qualitativ hochwertigen, VdS zugelassenen Rauchwarnmeldern, sowie Komplettlösungen für die Wohnungswirtschaft. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

  Peter Stehnike

  Bezirksschornsteinfegermeister

   Gebäudeenergieberater im Handwerk

   Brandschutztechniker mit TÜV- Zertifikat  

 

Telefon: 05121 / 877267  ·  Mobil: 01707887736  ·  Fax: 05121 / 880057   

 

E-Mail : peter.stehnike@t-online.de





Bundesland: Niedersachsen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Peter Stehnike

Schornsteinfegermeister / Brandschutztechniker
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31141 Hildesheim
Tel.: 05121/877 267
Fax.: 05121/880 057
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